Ratgeber

Einbürgerungstest Ausnahmen: Wer muss keinen Test machen?

Von Jasmin Kahriman · April 2026

Nicht jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss den Einbürgerungstest ablegen. Es gibt mehrere gesetzliche Ausnahmen. Hier erfährst du, wer vom Test befreit ist und welche Nachweise du dafür brauchst.

Wer ist vom Einbürgerungstest befreit?

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sieht folgende Befreiungsgründe vor:

Krankheit oder Behinderung

Wenn du aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung den Test nicht ablegen kannst, bist du befreit. Das gilt zum Beispiel bei:

  • Schwerer körperlicher Behinderung, die das Schreiben unmöglich macht
  • Geistiger Behinderung oder Demenz
  • Schwerer psychischer Erkrankung

Du brauchst dafür ein ärztliches Attest, das die Einschränkung bestätigt. Die Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde.

Altersbedingte Befreiung

Für ältere Personen gibt es Erleichterungen. Wer über 60 Jahre alt ist und seit mindestens 12 Jahren in Deutschland lebt, kann unter Umständen vom Test befreit werden. Dies gilt besonders, wenn altersbedingte Einschränkungen das Lernen und die Prüfungsteilnahme erheblich erschweren.

Gut zu wissen: Eine pauschale Altersbefreiung gibt es nicht. Die Einbürgerungsbehörde prüft jeden Fall einzeln. Ein ärztliches Attest, das altersbedingte Einschränkungen bestätigt, ist hilfreich.

Kinder und Jugendliche

Kinder unter 16 Jahren müssen den Einbürgerungstest grundsätzlich nicht machen. Sie werden in der Regel zusammen mit ihren Eltern eingebürgert (Miteinbürgerung).

Deutscher Schulabschluss

Wer einen deutschen Schulabschluss hat (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur oder vergleichbar), ist vom Einbürgerungstest befreit. Der Schulabschluss gilt als Nachweis ausreichender Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung.

Das gilt auch für ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule, wenn im Studiengang Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung vermittelt wurden (z.B. Jura, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaften).

Härtefälle

In besonderen Härtefällen kann die Einbürgerungsbehörde eine Befreiung aussprechen. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und kommt selten vor.

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Was ist mit dem Sprachtest?

Die Befreiung vom Einbürgerungstest bedeutet nicht automatisch eine Befreiung vom Sprachnachweis. Für die Einbürgerung brauchst du in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1. Auch hier gibt es aber Ausnahmen bei Krankheit oder Behinderung.

Wichtig: Einbürgerungstest und Sprachnachweis sind zwei verschiedene Anforderungen. Eine Befreiung vom Test befreit dich nicht automatisch vom Sprachnachweis; und umgekehrt.

Wie beantrage ich eine Befreiung?

Wenn du glaubst, dass du vom Einbürgerungstest befreit bist, gehst du so vor:

  • Schritt 1: Kontaktiere deine zuständige Einbürgerungsbehörde und schildere deinen Fall
  • Schritt 2: Sammle die nötigen Nachweise (ärztliches Attest, Schulabschlusszeugnis, etc.)
  • Schritt 3: Reiche die Unterlagen zusammen mit deinem Einbürgerungsantrag ein
  • Schritt 4: Die Behörde prüft deinen Antrag und entscheidet über die Befreiung

Im Zweifel: Einfach den Test machen

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du befreit bist, empfehle ich dir: Bereite dich einfach auf den Test vor und mach ihn. Der Einbürgerungstest kostet nur 25 Euro, die Bestehensquote liegt bei über 96 %, und mit guter Vorbereitung ist er absolut machbar.

Das Befreiungsverfahren kann langwierig sein und den gesamten Einbürgerungsprozess verzögern. Oft ist es schneller, den Test einfach zu bestehen.

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