Ratgeber

Einbürgerung Voraussetzungen 2026: Alles was du wissen musst

Von Jasmin Kahriman · April 2026

Du möchtest die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Dann musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier findest du alle Anforderungen für die Einbürgerung im Jahr 2026 auf einen Blick; nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht, das seit Juni 2024 gilt.

Die wichtigsten Voraussetzungen

1. Aufenthalt in Deutschland

Du musst seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Der Aufenthalt muss ununterbrochen sein; kurze Urlaubs- oder Geschäftsreisen zählen nicht als Unterbrechung.

Achtung: Die 3-Jahres-Schnelleinbürgerung, die im Juni 2024 eingeführt wurde, ist seit Oktober 2025 wieder abgeschafft. Die reguläre Aufenthaltsanforderung beträgt wieder 5 Jahre.

2. Deutschkenntnisse (Niveau B1)

Du musst ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Das bedeutet mindestens das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Anerkannte Nachweise sind:

  • Zertifikat Deutsch (B1) oder höher
  • Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit Ergebnis B1
  • Deutscher Schulabschluss
  • Abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss einer deutschsprachigen Berufsausbildung

3. Einbürgerungstest bestehen

Du musst den Einbürgerungstest (oder den Test „Leben in Deutschland") bestehen. Der Test besteht aus 33 Fragen; du brauchst mindestens 17 richtige Antworten für die Einbürgerung.

Der Test kostet 25 Euro, kann beliebig oft wiederholt werden und wird an Volkshochschulen und autorisierten Prüfungsstellen angeboten.

4. Lebensunterhalt sichern

Du musst deinen Lebensunterhalt selbst sichern können; ohne Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe). Ausnahmen gibt es bei:

  • Unverschuldeter Arbeitslosigkeit
  • Erziehung von Kindern unter 10 Jahren
  • Pflege von Angehörigen
  • Krankheit oder Behinderung

5. Keine schweren Straftaten

Du darfst keine erheblichen Vorstrafen haben. Geringfügige Verurteilungen (z.B. Geldstrafen bis 90 Tagessätze) bleiben in der Regel unberücksichtigt. Schwere Straftaten können die Einbürgerung dauerhaft ausschließen.

6. Bekenntnis zum Grundgesetz

Du musst dich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen. Das bedeutet: Du akzeptierst die Werte der Demokratie, Menschenwürde, Gleichberechtigung und Rechtsstaatlichkeit.

7. Doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt

Seit Juni 2024 musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Mehrstaatigkeit ist grundsätzlich für alle erlaubt. Mehr dazu im Artikel Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2024.

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Sonderfälle und Erleichterungen

Einbürgerung für Ehegatten

Wenn du mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet bist, kannst du dich unter Umständen schon nach 3 Jahren Aufenthalt einbürgern lassen; vorausgesetzt, die Ehe besteht seit mindestens 2 Jahren. Diese Ehegatten-Regelung gilt weiterhin.

Einbürgerung für Kinder

Kinder unter 16 Jahren können zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden (Miteinbürgerung). Sie müssen keinen Einbürgerungstest ablegen.

Gastarbeiter und Vertragsarbeiter

Für ehemalige Gastarbeiter (Ankunft in Westdeutschland bis Juni 1974) und Vertragsarbeiter (Ankunft in der DDR bis Juni 1990) sowie deren Ehegatten gelten Erleichterungen. Statt B1 reichen mündliche Deutschkenntnisse für den Alltag, und sie sind vom Einbürgerungstest befreit.

Was kostet die Einbürgerung?

Die wichtigsten Kosten im Überblick:

  • Einbürgerungsgebühr: 255 Euro pro Person (51 Euro für Minderjährige)
  • Einbürgerungstest: 25 Euro pro Versuch
  • Sprachzertifikat: variiert (ca. 150-250 Euro, falls nötig)
  • Beglaubigungen und Übersetzungen: variiert

Checkliste: Bin ich bereit?

Prüfe, ob du alle Voraussetzungen erfüllst:

  • Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Deutschkenntnisse Niveau B1 (Zertifikat vorhanden)
  • Einbürgerungstest bestanden (oder bald geplant)
  • Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen gesichert
  • Keine schweren Vorstrafen
  • Bekenntnis zum Grundgesetz

Wenn du alle Punkte abhaken kannst, steht deinem Einbürgerungsantrag nichts im Weg. Falls dir noch der Einbürgerungstest fehlt; fang heute an zu üben.

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