Schneller einbürgern: Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
Seit Juni 2024 gilt ein neues Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland. Die Reform bringt einige große Veränderungen mit sich: Die Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung wurde verkürzt, und du musst deine bisherige Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben. Was das konkret für dich bedeutet, erfährst du hier.
Was hat sich geändert?
Das modernisierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Ziel der Reform war es, die Einbürgerung an die Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland anzupassen. Viele leben seit Jahrzehnten hier, arbeiten, zahlen Steuern und fühlen sich längst zugehörig; hatten aber bisher hohe Hürden auf dem Weg zum deutschen Pass.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Die wichtigsten Änderungen: Die erforderliche Aufenthaltsdauer sinkt von 8 auf 5 Jahre. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist für alle möglich.
5 statt 8 Jahre Aufenthalt
Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Aufenthaltsdauer. Bisher musstest du mindestens 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, bevor du einen Antrag auf Einbürgerung stellen konntest. Das Gesetz von Juni 2024 senkte diese Frist auf 5 Jahre.
Hinweis: Die ursprünglich eingeführte Möglichkeit einer Einbürgerung nach nur 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wurde im Oktober 2025 wieder abgeschafft. Der Mindestaufenthalt beträgt jetzt in allen Fällen 5 Jahre.
| Regelung | Vor Juni 2024 | Aktuell (seit Oktober 2025) |
|---|---|---|
| Mindestaufenthalt | 8 Jahre | 5 Jahre |
| Doppelte Staatsbürgerschaft | Nur in Ausnahmefällen | Grundsätzlich erlaubt |
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Doppelte Staatsbürgerschaft
Bis zur Reform mussten die meisten Einbürgerungsbewerber ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Das war für viele Menschen ein schmerzhafter Schritt; und oft der Grund, warum sie keinen deutschen Pass beantragt haben, obwohl sie alle anderen Voraussetzungen erfüllten.
Seit Juni 2024 gilt: Mehrstaatigkeit wird generell akzeptiert. Du kannst deine bisherige Staatsbürgerschaft behalten und zusätzlich die deutsche annehmen. Das betrifft Staatsangehörige aller Länder gleichermaßen.
Einbürgerungstest bleibt
An der Pflicht zum Einbürgerungstest hat sich nichts geändert. Du musst weiterhin den Test „Leben in Deutschland" bestehen, um eingebürgert werden zu können. Der Test besteht wie gewohnt aus 33 Fragen, von denen du mindestens 17 richtig beantworten musst.
Die Fragen werden aus dem offiziellen BAMF-Fragenkatalog ausgewählt: 30 allgemeine Fragen plus 3 Fragen zu deinem Bundesland. Daran hat sich durch die Reform nichts geändert.
Neue Fragen zu jüdischem Leben
Seit Ende März 2024 enthält der Fragenkatalog des BAMF 10 neue Fragen, die sich mit jüdischem Leben in Deutschland, dem Existenzrecht Israels und dem Kampf gegen Antisemitismus beschäftigen. Diese Fragen wurden als Reaktion auf die Ereignisse vom 7. Oktober 2023 in den Katalog aufgenommen.
Die neuen Fragen sind Teil des allgemeinen Fragenkatalogs und können in deinem Test vorkommen. Es lohnt sich also, auch diese Themen bei der Vorbereitung zu berücksichtigen. Mehr zu den neuen Fragen im Artikel Die 10 neuen Antisemitismus-Fragen.
Strengere Prüfungen
Die Reform bringt nicht nur Erleichterungen. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die Werteübereinstimmung verschärft. Wer eingebürgert werden möchte, muss sich klar zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
Konkret bedeutet das unter anderem:
- Antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Handlungen können zum Ausschluss von der Einbürgerung führen
- Auch Aktivitäten in sozialen Medien können bei der Prüfung berücksichtigt werden
- Das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber dem jüdischen Volk ist Teil der Einbürgerungsvoraussetzungen
Wer profitiert am meisten?
Besonders profitieren Menschen, die schon lange in Deutschland leben und bisher wegen der Aufgabe ihrer alten Staatsbürgerschaft auf die Einbürgerung verzichtet haben. Für sie fällt dieses Hindernis jetzt weg.
Auch die sogenannte Gastarbeiter-Generation wird durch die Reform besonders berücksichtigt. Menschen, die als Gastarbeiter oder Vertragsarbeiter nach Deutschland kamen und seit Jahrzehnten hier leben, können unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden; unter anderem mit reduzierten Anforderungen an die Sprachkenntnisse und ohne Einbürgerungstest.
Was bedeutet das für dich?
Wenn du schon mindestens 5 Jahre in Deutschland lebst, deinen Lebensunterhalt selbst sicherst und ausreichende Deutschkenntnisse hast (mindestens B1), stehen deine Chancen gut. Hier sind die nächsten Schritte:
- Prüfe die Voraussetzungen: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse (B1), keine Vorstrafen
- Bereite dich auf den Einbürgerungstest vor: Alle 463 BAMF-Fragen durcharbeiten und Prüfungssimulationen machen
- Stelle den Antrag: Wende dich an die Einbürgerungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises
- Sammle die nötigen Unterlagen: Pass, Aufenthaltstitel, Gehaltsnachweis, Mietvertrag, B1-Zertifikat
Gut zu wissen: Die Bearbeitungszeiten bei den Einbürgerungsbehörden variieren stark. Manche Städte haben lange Wartezeiten. Es lohnt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen und alle Unterlagen vollständig einzureichen.
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