Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland seit 2024
Seit dem 27. Juni 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht macht Schluss mit dem Zwang, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Das ist eine der größten Änderungen im deutschen Einbürgerungsrecht seit Jahrzehnten; und betrifft Millionen von Menschen.
Was hat sich geändert?
Bis Juni 2024 mussten die meisten Einbürgerungsbewerber ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, um Deutsche zu werden. Es gab zwar Ausnahmen (z.B. für EU-Bürger oder wenn das Heimatland keine Ausbürgerung erlaubte), aber für die Mehrheit hieß es: eine Staatsangehörigkeit abgeben, um die andere zu bekommen.
Seit dem 27. Juni 2024 ist das anders. Das neue Gesetz erlaubt Mehrstaatigkeit grundsätzlich für alle. Du musst deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben, wenn du dich in Deutschland einbürgern lässt.
Kernänderung: Seit Juni 2024 musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Doppelte (und mehrfache) Staatsbürgerschaft ist für alle erlaubt.
Wer profitiert davon?
Die Änderung betrifft besonders:
- Türkische Staatsbürger: Die größte Gruppe, die bisher die türkische Staatsbürgerschaft für die deutsche aufgeben musste
- Bürger aus dem Westbalkan: Bosnien, Serbien, Nordmazedonien, Kosovo und andere
- Menschen aus dem Nahen Osten: Viele Länder erschweren oder verbieten die Ausbürgerung
- Alle Nicht-EU-Bürger: Die bisher grundsätzlich ihre Staatsangehörigkeit aufgeben mussten
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Was ist mit der Turbo-Einbürgerung?
Das Gesetz von Juni 2024 führte auch eine beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren ein (statt der regulären 5 Jahre). Diese sogenannte Turbo-Einbürgerung wurde jedoch im Oktober 2025 wieder abgeschafft. Die reguläre Aufenthaltsanforderung beträgt jetzt wieder 5 Jahre.
Achtung: Die 3-Jahres-Schnelleinbürgerung wurde im Oktober 2025 abgeschafft. Die reguläre Aufenthaltsanforderung beträgt 5 Jahre. Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt aber bestehen.
Die Voraussetzungen im Überblick
Auch mit doppelter Staatsbürgerschaft gelten die üblichen Einbürgerungsvoraussetzungen:
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Deutschkenntnisse auf Niveau B1
- Einbürgerungstest bestehen (17 von 33 Fragen richtig)
- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
- Keine Vorstrafen (mit Ausnahme geringfügiger Verurteilungen)
- Bekenntnis zum Grundgesetz und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Häufige Fragen
Kann ich beide Pässe gleichzeitig nutzen?
Ja. Du kannst beide Staatsangehörigkeiten gleichzeitig besitzen und beide Pässe nutzen. Bei der Einreise nach Deutschland musst du allerdings deinen deutschen Pass vorzeigen.
Gilt das auch rückwirkend?
Wer in der Vergangenheit auf seine Staatsangehörigkeit verzichtet hat, um Deutsche zu werden, kann die alte Staatsangehörigkeit leider nicht automatisch zurückbekommen. Das Gesetz gilt nur für neue Einbürgerungen ab Juni 2024.
Muss ich den Einbürgerungstest trotzdem machen?
Ja. Die doppelte Staatsbürgerschaft befreit dich nicht vom Einbürgerungstest. Du musst weiterhin mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantworten.
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