Ratgeber

Einbürgerung von Kindern und Minderjährigen unter 16

Von Jasmin Kahriman · April 2026

Kinder können auf mehreren Wegen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. In diesem Artikel erfährst du, welche Möglichkeiten es gibt; vom Geburtsortsprinzip über die Miteinbürgerung mit den Eltern bis zum eigenen Antrag ab 16 Jahren.

Drei Wege für Kinder zur deutschen Staatsbürgerschaft

Für Kinder gibt es im StAG drei zentrale Wege:

  1. Geburtsortsprinzip nach §4 Abs. 3 StAG (in Deutschland geboren)
  2. Miteinbürgerung mit den Eltern nach §10 Abs. 2 StAG
  3. Eigener Antrag ab 16 Jahren nach §10 Abs. 1 StAG

1. Geburtsortsprinzip nach §4 Abs. 3 StAG

Ein in Deutschland geborenes Kind erhält die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch mit der Geburt, wenn ein Elternteil:

  • seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt (vor der Reform: 8 Jahre)
  • und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (z.B. Niederlassungserlaubnis)

Reform 2024: Die frühere Vorschrift, dass Kinder sich bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen (Optionspflicht), ist abgeschafft. Kinder dürfen die Mehrstaatigkeit dauerhaft behalten.

2. Miteinbürgerung mit den Eltern nach §10 Abs. 2 StAG

Wenn ein Elternteil eingebürgert wird, kann das Kind miteingebürgert werden. Vorteile:

  • Das Kind muss nicht selbst 5 Jahre in Deutschland gelebt haben
  • Es ist kein eigener Einbürgerungstest erforderlich (insbesondere nicht bei Kindern unter 16)
  • Die Sprachanforderung ist altersgerecht
  • Es fällt eine reduzierte Gebühr an

Voraussetzungen für die Miteinbürgerung:

  • Ein Elternteil wird selbst eingebürgert oder ist bereits Deutsche:r
  • Das Kind lebt rechtmäßig in Deutschland
  • Das Kind erfüllt die Voraussetzungen, die seinem Alter entsprechen

3. Eigener Antrag ab 16 Jahren

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Person nach §37 StAG handlungsfähig und kann einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen.

Was sich ab 16 ändert:

  • Eigene Unterschrift, eigener Antrag
  • Eigenes Bekenntnis zum Grundgesetz; einschließlich Schutz jüdischen Lebens
  • Eigener Einbürgerungstest erforderlich (außer bei Befreiungsgründen)
  • Eigener Sprachnachweis B1 erforderlich (außer bei Befreiungsgründen)
  • Eigene Gebühr von 255 Euro

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Sprachnachweis: altersgemäße Sprachentwicklung

Bei Kindern gilt nach §10 Abs. 4 Satz 2 StAG die altersgemäße Sprachentwicklung als ausreichend. Das bedeutet:

  • Kein B1-Zertifikat für Kinder im Vorschul- oder Grundschulalter erforderlich
  • Schulleistungen können als Sprachnachweis dienen
  • Bei Schulkindern reichen oft Zeugnisse oder eine Bestätigung der Schule

Einbürgerungstest und Bekenntnis bei Kindern

Kinder unter 16 Jahren sind nach §34 und §37 StAG nicht handlungsfähig. Das hat zwei wichtige Folgen:

  • Kein Bekenntnis zum Grundgesetz erforderlich (das geben die Eltern für das Kind ab)
  • Kein Einbürgerungstest erforderlich

Kosten der Einbürgerung für Kinder

Nach §38 Abs. 2 StAG gelten reduzierte Gebühren:

  • 51 Euro für mit den Eltern miteingebürgerte Kinder
  • 255 Euro bei eigenem Antrag (z.B. ab 16 Jahren ohne gleichzeitige Eltern-Einbürgerung)

Tipp: Wenn die ganze Familie zusammen die Einbürgerung beantragt, sparst du bei den Kindern erheblich.

Was wenn nur ein Elternteil eingebürgert wird?

Wird nur ein Elternteil deutsch, kann das Kind trotzdem nach §10 Abs. 2 StAG miteingebürgert werden. Voraussetzung ist meist, dass dieser Elternteil das Sorgerecht hat oder das Kind in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebt.

Falls der andere Elternteil dem widerspricht, kann es kompliziert werden; in solchen Fällen ist anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Praktische Schritte

  1. Geburtsurkunde besorgen: mit Übersetzung und Apostille, falls aus dem Ausland
  2. Aufenthaltstitel der Eltern prüfen: ist die Niederlassungserlaubnis vorhanden?
  3. Schulbescheinigungen sammeln: für den Sprachnachweis
  4. Antrag bei der Einbürgerungsbehörde: oft im selben Antrag wie die Eltern
  5. Auf Bescheid warten: Bearbeitung dauert, plane Geduld ein

Mehr zu den Voraussetzungen für die Eltern findest du im Artikel Einbürgerung Voraussetzungen 2026. Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen gibt's in der Dokumenten-Checkliste.

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