Ratgeber

Einbürgerung für Staatenlose, Asylberechtigte und Geduldete: Was geht und was nicht

Von Jasmin Kahriman · April 2026

Nicht alle Schutzsuchenden in Deutschland haben den gleichen Zugang zur Einbürgerung. Staatenlose, anerkannte Asylberechtigte, subsidiär Geschützte und Geduldete; jede Gruppe hat ihre eigenen Regeln. In diesem Artikel erfährst du, welche Wege offen stehen und welche nicht.

Staatenlose

Staatenlose Personen sind Menschen, die nach dem Recht keines Staates dessen Staatsangehörige sind. Für sie gilt das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (StlÜbk, 1954).

Wichtige Punkte für Staatenlose:

  • Reiseausweis nach StlÜbk: ersetzt den Reisepass; gilt als gültiges Identitätsdokument
  • Identität gilt als geklärt: die Behörden müssen keinen Pass verlangen, wenn der Reiseausweis vorliegt
  • 5 Jahre Aufenthalt: wie alle anderen müssen Staatenlose 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben
  • Bekenntnis, Sprache, Test: wie üblich erforderlich

Wichtig: Bei der Einbürgerung musst du keine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben; du hattest schließlich keine. Der Status „staatenlos" wird durch die Einbürgerung beendet.

Anerkannte Asylberechtigte (Art. 16a GG) und GFK-Flüchtlinge

Wenn du als Asylberechtigte:r nach Art. 16a Grundgesetz oder als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannt bist, kannst du dich einbürgern lassen.

Aktuelle Rechtslage (nach der Reform):

  • 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt nach §10 StAG
  • Kein verkürzter Sonderweg mehr; die 3-Jahres-Schnelleinbürgerung wurde im Oktober 2025 abgeschafft und betraf ohnehin alle
  • B1-Sprachnachweis und Einbürgerungstest erforderlich
  • Doppelte Staatsbürgerschaft möglich; du musst deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben

Bei der Identitätsklärung gelten Erleichterungen: Wenn du keinen Pass aus deinem Herkunftsland beschaffen kannst (was bei Asylberechtigten regelmäßig der Fall ist), reicht in der Regel der Reiseausweis für Flüchtlinge.

Subsidiärer Schutz

Subsidiär Schutzberechtigte stehen rechtlich unterhalb von anerkannten Asylberechtigten. Für sie gilt:

  • Die Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 2 AufenthG ist nicht automatisch ein Niederlassungstitel
  • Erst nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis wird die Einbürgerung möglich
  • Danach gelten die regulären §10-StAG-Voraussetzungen

Hinweis: Wenn du subsidiär geschützt bist, musst du zuerst die Niederlassungserlaubnis beantragen. Sprich rechtzeitig mit der Ausländerbehörde über die Voraussetzungen.

Geduldete

Personen mit einer Duldung (§60a AufenthG) haben keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Eine Duldung bedeutet nur, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist.

Daraus folgt:

  • Keine Einbürgerung möglich, solange du eine Duldung hast
  • Zeiten der Duldung zählen nicht für die 5-Jahres-Frist
  • Erst mit einer regulären Aufenthaltserlaubnis beginnt der Aufenthalt rechtmäßig zu zählen

Was du tun kannst:

  • Spurwechsel: Wechsel von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis prüfen (z.B. Chancenaufenthaltsrecht, Beschäftigungsduldung)
  • Ausbildungsduldung: kann zu einer Aufenthaltserlaubnis nach abgeschlossener Ausbildung führen
  • Beratung: Migrationsberatungsstellen, Anwältin oder Anwalt für Migrationsrecht

Sprache und Einbürgerungstest

Für alle drei Gruppen (sofern einbürgerungsberechtigt) gelten dieselben Anforderungen wie für andere Antragsteller:

  • Deutschkenntnisse auf B1
  • Bestandener Einbürgerungstest (17 von 33 Fragen)
  • Bekenntnis zum Grundgesetz; einschließlich Schutz jüdischen Lebens

Sonderfälle und Härtefallregelung

In Härtefällen kann die Behörde nach §8 StAG (Ermessenseinbürgerung) trotz fehlender Standardvoraussetzungen einbürgern. Das ist aber die Ausnahme und kein Anspruch.

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Beispiele für mögliche Härtefälle:

  • Schwere Erkrankung oder Behinderung, die die Sprachprüfung erschwert
  • Hohes Alter mit langem Aufenthalt in Deutschland
  • Besondere Integrationsleistungen

Praktische Tipps

  • Identität früh klären: Reiseausweis, Geburtsurkunde, Übersetzungen
  • Aufenthaltsstatus prüfen: ist deine Aufenthaltserlaubnis ein Titel, der zur Einbürgerung führt?
  • Beratung suchen: kostenlose Migrationsberatung oder Wohlfahrtsverbände
  • Unterlagen sammeln: siehe Dokumenten-Checkliste für die Einbürgerung
  • Geduld: Asylberechtigte und Staatenlose haben oft komplexere Akten; Bearbeitung dauert

Auch wenn dein Weg komplexer ist als bei anderen; gut vorbereiten und früh starten zahlt sich aus. Den Einbürgerungstest kannst du jederzeit ohne Anmeldung üben.

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